Neuerungen für Bürger/innen aus Nicht-EU-Ländern zum Landesfamiliengeld, Landesfamiliengeld plus und Landeskindergeld

gesellschaft

Ab 2023 müssen, laut Beschluss vom 30.12.2019, Nr. 1182, Bürger*innen aus Nicht-EU-Ländern, die für das Landesfamiliengeld, das Landesfamiliengeld plus und das Landeskindergeld ansuchen, sowohl ihre Kenntnisse in einer der Landessprachen auf Niveau A2, als auch ihre Kenntnis der lokalen Gesellschaft und Kultur nachweisen.

Volantino Convivere

Auf der Homepage www.provinz.bz.it/integration/zusammenleben finden Sie alle Details zum Projekt zu Verfügung. Es können dort Informationsblätter in sieben Sprachen mit detaillierten Angaben heruntergeladen werden.

05.04.2022

DEU