Diese Gemeindeverordnung, genehmigt am 18.08.2020, regelt die Organisation der Verwaltungsverfahren im Bereich Bau und Landschaft in der Gemeinde Lana. Sie basiert auf dem Landesgesetz Nr. 9/2018 und sieht die Einrichtung einer Servicestelle (Front Office) vor, die für die Bearbeitung von Baugenehmigungen, SCIA-Meldungen, BBM und weiteren Verfahren zuständig ist.
Die Verordnung definiert Zuständigkeiten, Abläufe, Fristen, Anforderungen an Unterlagen sowie die Kommunikation über das digitale System SUE/ESB.