Diese Mitteilung des Südtiroler Gemeindenverbandes informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Anwendung des Energiebonus für den Zeitraum 2022–2026. Basierend auf dem Dekret des Landeshauptmannes Nr. 4/2022 und dem Urteil des Staatsrates Nr. 4925/2020 wird klargestellt, dass der Energiebonus nur dann genutzt werden kann, wenn er im jeweiligen Durchführungs- oder Wiedergewinnungsplan ausdrücklich vorgesehen ist.
Die Mitteilung enthält konkrete Leitlinien zur Anpassung dieser Pläne, insbesondere des Rechtsplans, und stellt sicher, dass zusätzliche Baumassen nur unter klar definierten Bedingungen zulässig sind.
Ziel ist es, Gemeinden bei der rechtssicheren Umsetzung zu unterstützen.