Das Rundschreiben der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung der Autonomen Provinz Bozen vom 08.05.2020 informiert über neue verbindliche Vorgaben für grafische Änderungen an Raumplänen (Bauleit- und Landschaftspläne). Künftig müssen georeferenzierte Vektordaten als Teil der technischen Dokumentation eingereicht werden – unabhängig vom verwendeten Verwaltungssystem (altes System oder NewPlan). Ohne diese Daten werden Änderungen nicht mehr von den LARIS-Technikern übernommen. Die technischen Anforderungen sind im Dokument „Standard für den Geodatenaustausch“ definiert.