Dieses Dokument dient als Beilage zum Antrag auf Baugenehmigung und enthält eine Eigenerklärung zur Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes gemäß dem Dekret des Landeshauptmanns vom 18. März 2025, Nr. 6. Es legt dar, ob das Bauvorhaben den Energieeffizienzvorschriften unterliegt oder davon ausgenommen ist, z. B. bei denkmalgeschützten Gebäuden, temporären Bauten oder Gebäuden mit geringer Nutzfläche. Die Erklärung ist rechtlich verbindlich und berücksichtigt auch die Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO.