KONVENTIONIERTE WOHNUNGEN BINDUNG ART. 79 LG 13/1997

Was gilt bei konventionierten Wohnungen laut Art. 79 LG 13/1997? Voraussetzungen, Pflichten und mögliche Sanktionen im Überblick.

Veröffentlichungsdatum

09.09.2025

Beschreibung

Der Info-Flyer der Agentur für Wohnbauaufsicht informiert über die rechtlichen Vorgaben für konventionierte Wohnungen gemäß Art. 79 des Landesgesetzes Nr. 13/1997. 

Er enthält eine Übersicht zu den Voraussetzungen für die Besetzung, den Hauptpflichten der Eigentümer sowie den Sanktionen bei Verstößen. Die Regelungen wurden mit dem neuen Landesgesetz „Wohnreform 2025“ aktualisiert.

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Veröffentlichungsdatum

09.09.2025

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Zuletzt aktualisiert: 09.09.2025, 11:47 Uhr

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