Die Verordnung über das Nomadenlager am Falschauerdamm in Lana legt die Voraussetzungen für die Aufnahme, die Nutzung der Blockhäuser sowie die Verhaltensregeln für die Bewohner fest. Sie regelt unter anderem die Zuständigkeiten der Gemeindeverwaltung, die Pflichten der Nutzer in Bezug auf Ordnung, Hygiene, Sicherheit und Rücksichtnahme sowie die Konsequenzen bei Verstößen. Ziel ist ein geordneter, sicherer und respektvoller Betrieb des Lagers im Einklang mit den kommunalen Vorgaben.