Mit dieser Ersatzerklärung werden Unterkünfte gemeldet, die einem oder mehreren Mitarbeiter:innen eines Unternehmens zur Verfügung gestellt wurden und im betreffenden Steuerjahr mindestens 184 Tage genutzt wurden.
Das Formular dient dem Nachweis, dass die Wohnung samt Zubehör ausschließlich von den angegebenen Mitarbeiter:innen bewohnt wurde und die Voraussetzungen gemäß der geltenden Gemeindeverordnung erfüllt sind.
Die Erklärung ist vollständig ausgefüllt, mit den erforderlichen Unterlagen versehen und fristgerecht bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Sie ist Voraussetzung für die Anerkennung der vorgesehenen steuerlichen Begünstigungen.