Wichtiger Hinweis zur Identitätskarte in Papierform

Ab dem 3. August 2026 ist die Identitätskarte  in Papierform (grüner Ausweis) nicht mehr gültig, auch...

Veröffentlichungsdatum:

22.10.2025

Lesedauer

1 Minute

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Beschreibung

Ab dem 3. August 2026 ist die Identitätskarte  in Papierform (grüner Ausweis) nicht mehr gültig, auch wenn das Ablaufdatum noch nicht erreicht ist.

Man darf sie dann nicht mehr für Reisen ins Ausland und auch nicht mehr als Erkennungsnachweis im Inland verwenden.

Dies sieht die Europäische Verordnung Nr. 2019/1157 vor, mit welcher neue Sicherheitsstandards für die Dokumente festgelegt wurden.

Falls Sie noch eine Identitätskarte in Papierform besitzen werden Sie angehalten, rechtzeitig eine elektronische Identitätskarte zu beantragen.

📍 Wo kann die EIK beantragt werden?

📄 Notwendige Unterlagen beim Termin für die Neuausstellung:

  • Ein gültiges Ausweisdokument
  • Die Identitätskarte in Papierform 
  • Ein aktuelles Foto in Passformat (nicht älter als 6 Monate, mit weißem Hintergrund, ohne Lachen)
  • Sanitätskarte
  • Im Fall von Verlust oder Diebstahl: Anzeige bei den Carabinieri

💳 Kosten

  • € 33,00 Euro in bar oder mittels POS bei einer Neuausstellung bis zum 03/02/2026
  • € 23,00 Euro in bar oder mittels POS bei einer Neuausstellung nach dem 03/02/2026 (aufgrund der großen Nachfrage sind allerdings lange Wartezeiten zu erwarten)

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Zuletzt aktualisiert: 27.11.2025, 08:05 Uhr

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