Reisepass

Der Reisepass wird für italienische StaatsbürgerInnen, die in Südtirol ansässig sind, von der Quästur...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2023

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1 Minute

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Beschreibung

Der Reisepass wird für italienische StaatsbürgerInnen, die in Südtirol ansässig sind, von der Quästur in Bozen ausgestellt und über das Staatspolizeikommissariat Meran (Kornplatz) beantragt. 

Erforderliche Unterlagen:

Ø  2 Passbilder mit weißem/hellem Hintergrund

Ø  Konzessionsgebührenmarke für Reisepässe zu € 73,50

Ø  Einzahlungsbeleg über € 42,70 beim Schalter der Post oder mittels PAGOPA

Ø  Terminvormerkung unter passaportonline.poliziadistato.it (Bürgerzugang SPID oder CIE elektronische Identitätskarte).

Ø  Alten Reisepass

Minderjährige und Entmündigte benötigen für die Ausstellung des Reisepasses die Einwilligung der Eltern oder des Vormundes. Reisepässe können nicht verlängert werden und Kinder werden nicht im Reisepass der Eltern eingetragen. Volljährige Antragsteller mit minderjährigen Kindern müssen für die Ausstellung des Reisepasses die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils bzw. des Vormundschaftsgerichtes vorweisen. Mit Gesetz Nr. 89 vom 23.06.2014 wurde die jährliche Gebrauchssteuer abgeschafft. 

Für im Ausland lebende Italiener wird der Pass von der italienischen Botschaft oder dem Konsulat ausgestellt.


Zuständig für Auskünfte

Helga Leiter

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Zuletzt aktualisiert: 16.02.2026, 14:57 Uhr

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