Ersatzerklärung für eine Bescheinigung

Im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung und den Betreibern öffentlicher Dienste kann der Bürger in...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2023

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Im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung und den Betreibern öffentlicher Dienste kann der Bürger in vielen Fällen statt der geforderten Bescheinigung eine Ersatzerklärung vorlegen, die dieselbe Gültigkeit der zu ersetzenden Bescheinigung oder Urkunde hat. Der zuständige Beamte ist verpflichtet, die Ersatzerklärung anzunehmen; eine Weigerung stellt eine Verletzung der Amtspflicht dar. Die Unterschrift auf der Ersatzerklärung muss nicht beglaubigt werden und unterliegt nicht der Stempelgebühr.

Diesen Dienst bietet die Gemeinde Lana über den Online-Dienst des Südtiroler Bürgernetzes an.

siehe Demografische Dienste


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Ersatzerklärung für eine Bescheinigung

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Zuletzt aktualisiert: 13.05.2025, 09:40 Uhr

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