Wichtiger Hinweis zur Identitätskarte in Papierform

Ab dem 3. August 2026 ist die Identitätskarte in Papierform (grüner Ausweis) nicht mehr gültig, auch...

Veröffentlichungsdatum:

22.10.2025

Lesedauer

1 Minute

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Beschreibung

Ab dem 3. August 2026 ist die Identitätskarte in Papierform (grüner Ausweis) nicht mehr gültig, auch wenn das Ablaufdatum noch nicht erreicht ist.

Falls Sie noch eine Identitätskarte in Papierform besitzen, werden Sie angehalten, rechtzeitig eine elektronische Identitätskarte zu beantragen.

📍 Wo kann die neue Identitätskarte beantragt werden?

📄 Notwendige Unterlagen beim Termin für die Neuausstellung:

  • Ein anderes gültiges Ausweisdokument, falls verloren
  • Die Identitätskarte in Papierform 
  • Ein aktuelles Foto in Passformat (nicht älter als 6 Monate, mit weißem Hintergrund, ohne Lachen)
  • Sanitätskarte
  • Im Fall von Verlust oder Diebstahl: Anzeige bei den Carabinieri

💳 Kosten

  • € 23,00 Euro in bar oder mittels POS 

Falls Sie einen gültigen Reisepass bzw. einen Führerschein (gültig im Inland auch als Ausweisdokument) besitzen, können Sie die EIK auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.

PIN und PUK für die Aktivierung können im Meldeamt nachgedruckt werden!

Kontakt

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Zuletzt aktualisiert: 08.04.2026, 08:47 Uhr

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