Nutzung von Schulturnhallen: allgemeine Informationen

Ordnung, Formulare und Gebühren für die Beantragung der zeitweiligen Nutzung von Schulturnhallen   Allgemeine...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2023

Lesedauer

2 Minuten

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Beschreibung

Ordnung, Formulare und Gebühren für die Beantragung der zeitweiligen Nutzung von Schulturnhallen

 

Allgemeine Informationen

Für folgende Schulturnhallen kann die Benutzung beantragt werden:

  • Mittelschule (halbe Halle / ganze Halle)
  • Grundschule Zollschule
  • Grundschule Knabenschule - kleine Halle
  • Grundschule Knabenschule - große Halle
  • Grundschule Völlan
  • Grundschule St. Peter

Die Antragsteller werden gebeten, bevor sie den Antrag für die Benutzung einreichen zu überprüfen, ob die Größe und die Ausstattung der Turnhallen ihren Bedürfnissen entsprechen.

 

An wen richtet sich diese Dienstleistung

Wer kann das Ansuchen stellen?

  • Sportvereine
  • Vereinigungen, die sportliche Tätigkeiten ausüben
  • Veranstalter von Sport- oder Erholungsinitiativen

 

So geht's

Fristen für die Einreichung des Antrages

innerhalb 15. Juni für das Schuljahr bzw. 28. Februar für die Sommernutzung.

Abfassung des Antrages:

Laden Sie das bereitgestellte Formular herunter und füllen Sie es aus. 

Fügen Sie eine Kopie des Ausweises des gesetzlichen Vertreters der Vereinigung bei und

reichen Sie den Antrag fristgerecht beim Sekretariat der Gemeinde Lana ein.

Kriterien für die Zuweisung:

Nach Einreichung der Anträge erstellt die Kommission für die Benutzung der Schulturnhallen und Sportanlagen die Pläne für die Benutzung der verschiedenen Sportanlagen.

In den Zuweisungskriterien ist eine Vorzugsskala vorgesehen, die auf der Art der durchgeführten Tätigkeiten beruht:

  • Vorbeugungs- und therapeutische Behandlungen
  • Vereine, die eine Wettkampftätigkeit auf Verbandsebene ausüben
  • Jugendsportvereine
  • Vereine, die Amateursport betreiben

Die Kommission besteht aus zwei Personen in Vertretung der betreffenden Gemeinde, von denen eine Person den Vorsitz führt, und zwei Personen in Vertretung der Schulen. 

Die Benutzung der Turnhallen und der Sportanlagen für gelegentliche Tätigkeiten wird nicht im Benutzungsplan eingetragen. Sie wird direkt vom Schuldirektor bzw. von der Schuldirektorin autorisiert.

 

Mitteilung über die Zuweisung und über die Pläne für die Benutzung:

Die Kommission übermittelt den einzelnen Schulen und den Verwahrern der Turnhallen und Sportanlagen im Eigentum des Landes die Stundenpläne und nur die angenommenen Gesuche um Benutzung von Räumlichkeiten und Flächen, damit die Schulführungskräfte und Verwahrer die entsprechenden Ermächtigungen ausstellen können.

 

Notwendige Dokumente

Formular Ansuchen

Formular Benutzerordnung

 

Kosten und Voraussetzungen

1 Stempelmarke (für den Antrag) zu 16,00 Euro (ausgenommen ONLUS)

 

Kosten

Preisliste herunterladen


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Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 19.03.2025, 13:52 Uhr

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