Diese Verordnung legt die Regeln für die Vermögensgebühr bei der Nutzung öffentlicher Flächen und bei Werbemaßnahmen fest.
Sie beschreibt, wann eine Konzession oder Ermächtigung nötig ist, wie Anträge gestellt werden, welche Fristen gelten und wie die Gebühren berechnet werden.
Die Verordnung umfasst auch Ermäßigungen, Befreiungen, Kontrollen, Strafen und die Marktgebühr für Besetzungen bei Märkten. Damit schafft sie klare und einheitliche Vorgaben für alle Nutzungen von öffentlichem Raum in der Gemeinde.